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Gewährleistung

  • Sebstverständlich kann der Kunde das ausgesuchte Gebrauchtfahrzeug vor dem Kauf in Begleitung bei einer Probefahrt testen.
  • Ist der Kunde mit dem gekauften Gebrauchtfahrzeug nicht zufrieden, so kann er/sie das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen gegen ein anderes Gebrauchtfahrzeug eintauschen, das mindestents den gleichen Verkaufspreis wie das urspünglich gekaufte Gebrauchtfahrzeug hat.
  • Der Kaäfer zahlt für den Umtausch lediglich eine Gebühr in Höhe von 2,5% des Kaufpreises des umzutauschenden Gebrauchtfahrzeuges sowie eine Nutzungsschädigung von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer.
  • Fahrzeuge, bei denen die Herstellergarantie nicht abgelaufen ist, verfügt der Hersteller noch die Restgarantie.

  • Für die Fahrzeuge. bei denen nämlich die Herstellergarantie schon abgelaufen ist, kann der neue Besitzer gegen Aufpreis für das Fahrzeuge eine Garantie von 12 bis 14 Monate haben.

    Vom Umtausch ausgeschlossen sind:
  • Wenn seit dem Kauf des umzutauschenden Fahrzeuges mehr als 14 Kalendertage vergangen sind,
  • das Fahrzeug nach der Übergabe an den Kunden einen Schaden, z. B. durch den Verkehrsunfall, die große Behandlung, fahrlässig, zum Teil oder ganz beschädigt ist
  • wegen fehlender Fahrzeugteile bzw. -zubehör einen Wertminderung erlitten hat.